Willkommen bei der Schützengesellschaft
Ziel und Zweck
Vorstand 2025
Präsident

Vizepräsident

Anlagewart

Munitionschef
Jungschützenleiter

1. Schützenmeister

Schiesssekretärin

Sekretärin

Materialwart

Beisitzer
Kassier

1. Schützenmeister
2. Schützenmeister
3. Schützenmeister
4. Schützenmeister
5. Schützenmeister
6. Schützenmeister
7. Schützenmeister
8. Schützenmeister
Andreas Stauffer
9. Schützenmeister
Patrick Rhyner
10. Schützenmeister
Schützenmeistereinteilung
Einteilung Schützenmeister 2025
OK-Präsident Anlässe
Fähnrich
Ranglisten
Adressänderungen
Rechnungsrevisoren
Ehrenpräsidenten
Ehrenmitglieder
Mathias Müller Heinz Nussbaum
Freimitglied
In der Schweiz nehmen rund 8000 Schützinnen und Schützen Betablocker.
Bei Swiss Sport Integrity besteht die Möglichkeit ihre Medikamente abzufragen.
www.sportintegrity.ch/anti-doping/medizin/medikamentenabfrage
Wichtiger Hinweis
Seit dem 15. August 2019 gelten das neue Waffengesetz und die neue Waffenverordnung. Neu sind
folgende halbautomatische Waffen verboten und können nur mit einer Ausnahme-bewilligung
«klein» erworben werden:
• zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaute Seriefeuerwaffen und ihre wesentlichen
Bestandteile (Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG)
• folgende halbautomatischen Zentralfeuerwaffen (Art. 5 Abs. 1 Bst. c WG):
o Faustfeuerwaffen mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 20 Patronen),
o Handfeuerwaffen mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 10 Patronen)
• halbautomatische Handfeuerwaffen, die mit Hilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder ohne
Hilfsmittel auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können, ohne dass dies einen
Funktionsverlust zur Folge hat (Art. 5 Abs. 1 Bst. d WG)
Sie besitzen bereits eine dieser Waffen? Wenn Ihre Waffe nicht im kantonalen
Waffenregister registriert ist, müssen Sie uns den Besitz der Waffe
bis zum 14. August 2022 melden.
Ordonnanzfeuerwaffen, die Sie direkt aus den Beständen der Militärverwaltung zu
Eigentum übernommen haben, sind von dieser Regelung ausgenommen (Art. 5 Abs. 1
Bst. b WG).
Link zur Webseite des Bundes www.fedpol.admin.ch
Link zur Webseite des Kantons Bern www.police.be.ch
Meldung rechtmässiger Besitzer
Beiblatt - Meldung rechtmässiger Besitzer
Schriftlicher Vertrag für die Übertragung einer Waffen (Verkauf, Miete oder Gebrauchsleihe)
Adressen kantonaler Waffenbüros
Seit 2019 ist das neue Waffenrecht in Kraft:
Im Waffenrecht gibt es:
Meldepflichtige Waffen / Bewilligungsprlichtige Waffen / Verbotene Waffen
Bei "Meldepflichtigen Waffen" braucht es eine schriftlichen Vertrag (siehe Dokumente) mit einer Meldung beim Kantonalen Waffenbüro!
Für "Bewilligungsprlichtige Waffen / Verbotene Waffen" braucht es einen Waffenerwerbsschein bezw. eine Ausnahmebewilligung:
Die Beschaffung eines Waffenerwerbsschein oder einer Ausnahmebewilligung läuft wie folgt ab:
- auf der Post ein Gesuch um Auszug aus dem Strafregister beantragen (Fr. 20.00) - der Auszug wird in ca. 10 Tagen per Post zugeschickt
- auf dem Polizeiposten das Formular "Gesuch um Erteilung eines Waffenscheines..." " Gesuch Ausnahmebewilligung" holen oder per Internet herunterladen https://police.be.ch/de/start/dienstleistungen/online-wache/waffen
- Strafregisterauszug und ausgefülltes Formular "Gesuch um Erteilung eines Waffenscheines.. ) bei der Gemeinde einreichen - Kosten Fr. 50.00. Achtung - ID oder Pass nicht vergessen
- Der Waffenerwerbsschein / Ausnahmebewilligung wird, sofern alle Angaben korrekt sind, per Post zugestellt
- Nachweis des regelmässigen sportlichen Schiessens (nur bei Ausnahmebewilligung) - Formular kann heruntergeladen werden!
Ab 1. Januar 2010 braucht jeder Leihwaffenbesitzer einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung. Dieser muss bei der Gewehrkontrolle im Zeughaus zwingend eingereicht werden - einmalige Angelegenheit.
Läuft die Kontrollfrist (schriftliche Mahnung für die verpasste Kontrolle) im Zeughaus ab, wird die Waffe kompromisslos eingezogen!
Die Beschaffung eines Waffenerwerbsschein oder einer Ausnahmebewilligung läuft wie folgt ab:
- auf der Post ein Gesuch um Auszug aus dem Strafregister beantragen (Fr. 20.00) - der Auszug wird in ca. 10 Tagen per Post zugeschickt
- auf dem Polizeiposten das Formular "Gesuch um Erteilung eines Waffenscheines..." " Gesuch Ausnahmebewilligung" holen oder per Internet herunterladen https://police.be.ch/de/start/dienstleistungen/online-wache/waffen
- Strafregisterauszug und ausgefülltes Formular "Gesuch um Erteilung eines Waffenscheines.. ) bei der Gemeinde einreichen - Kosten Fr. 50.00. Achtung - ID oder Pass nicht vergessen
- Der Waffenerwerbsschein / Ausnahmebewilligung wird, sofern alle Angaben korrekt sind, per Post zugestellt