Bilder vom Eidgenössischen Schützenfest für Veteranen:innen
Freundschaftsschiessen in Konolfingen 2024
Freundschaftsschiessen in Konolfingen, Freitag, 5. Juli 2024
SG Konolfingen – SG Aefligen-Rüdtligen
Am Freitag, 5. Juli 2024 trafen sich die beiden Schützengesellschaften von Aefligen – Rüdtligen und Konolfingen zum 1. Freundschaftsschiessen. Dies wurde von den beiden Mitgliedern Roland Murri (Vater) SG Konolfingen und Roger Murri (Sohn) von der SG Aefligen-Rüdtligen organisiert. Der Gedanke und Sinn des Freundschaftsschiessens ist vor allem der Kontakt mit Gleichgesinnten in Verbindung mit einem kleinen Schiesswettkampf.
Es hat uns gefreut, dass so viele Schützen und Begleiter von der SG Aefligen - Rüdtligen den Weg nach Konolfingen gefunden haben.
Im sportlichen Wettkampf konnte die SG Konolfingen nicht ganz mithalten, haben doch die Gäste die 3 ersten Ränge für sich entschieden. Monika Simon mit 97 Punkten, Roger Simon mit 94 Punkten und Werner Ryser mit 93 Punkten waren die Sieger.
Beim 2. Teil mit Apéro, dem feinen Essen mit Grilladen und Salaten sowie dem Dessertbuffet konnte unser Wirt mit seinem Team brillieren. Das gemütliche Beisammensein mit Getränken und Austausch ging bis spät in den Abend hinein. Wir hoffen, dass alle Anwesenden ( Es waren mehr als 50 Personen) einen schönen und gemütlichen Abend in Konolfingen-Dorf verbringen durften und eine gute Heimfahrt hatten.
Unser Dank gilt den Schützenmeistern, die einen unfallfreien und gut organisierten Anlass durchführten, dem Wirt und seinem Team für das wunderbare, reichhaltige und gute Essen; den Gästen aus Aefligen – Rüdtligen für das zahlreiche Erscheinen und unserem Präsidenten für die ganze Organisation dieses Freundschaftsschiessens.
Am Schluss möchten wir noch allen danken, welche in irgendeiner Form zum guten Gelingen dieses Abends beigetragen haben.
Die Organisatoren: Roland Murri SG Konolfingen und Roger Murri SG Aefligen - Rüdtligen
Bilder vom Freundschaftsschiessen in Konolfingen
45. Kantonalfinal Gruppenmeisterschaft Gewehr 300m in Thun
Sensationeller Erfolg in Thun!
In der kantonalen Gruppenmeisterschaft erreichten die Schützen und die Schützin der Gruppe E1 überraschend das Podest!
Fritz Hauert, Andreas Ryser, Christoph Jenni, Theres Wermuth und Patrik Affolter durften sich nach 3 Wettkämpfen im Feld E, mit Sturmgewehr 90, die Bronzemedaille umhängen lassen!
Herzliche Gratulation!
Bilder vom 45. Kantonalfinal Gruppenmeisterschaft Gewehr 300m in Thun
5. Jurassisches Kantonalschützenfest 2024
www.tcju24.ch/de
Resultate vom Jurassischen Kantonalschützenfest 2024
alle Schlussresultate der SG Aefligen-Rüdtligen
Bilder vom 5. Jurassischen Kantonalschützenfest
Willkommen bei der Schützengesellschaft
Ziel und Zweck
Vorstand 2024
Präsident
Vizepräsident
Anlagewart
Munitionschef
Jungschützenleiter
1. Schützenmeister
Schiesssekretärin
Sekretärin
Materialwart
Beisitzer
Kassier
1. Schützenmeister
2. Schützenmeister
3. Schützenmeister
4. Schützenmeister
5. Schützenmeister
6. Schützenmeister
7. Schützenmeister
8. Schützenmeister
Andreas Stauffer
9. Schützenmeister
Patrick Rhyner
10. Schützenmeister
Schützenmeistereinteilung
Einteilung Schützenmeister 2024
OK-Präsident Anlässe
Fähnrich
Ranglisten
Adressänderungen
Rechnungsrevisoren
Ehrenpräsidenten
Ehrenmitglieder
Mathias Müller
Freimitglied
In der Schweiz nehmen rund 8000 Schützinnen und Schützen Betablocker.
Bei Swiss Sport Integrity besteht die Möglichkeit ihre Medikamente abzufragen.
www.sportintegrity.ch/anti-doping/medizin/medikamentenabfrage
Wichtiger Hinweis
Seit dem 15. August 2019 gelten das neue Waffengesetz und die neue Waffenverordnung. Neu sind
folgende halbautomatische Waffen verboten und können nur mit einer Ausnahme-bewilligung
«klein» erworben werden:
• zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaute Seriefeuerwaffen und ihre wesentlichen
Bestandteile (Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG)
• folgende halbautomatischen Zentralfeuerwaffen (Art. 5 Abs. 1 Bst. c WG):
o Faustfeuerwaffen mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 20 Patronen),
o Handfeuerwaffen mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 10 Patronen)
• halbautomatische Handfeuerwaffen, die mit Hilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder ohne
Hilfsmittel auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können, ohne dass dies einen
Funktionsverlust zur Folge hat (Art. 5 Abs. 1 Bst. d WG)
Sie besitzen bereits eine dieser Waffen? Wenn Ihre Waffe nicht im kantonalen
Waffenregister registriert ist, müssen Sie uns den Besitz der Waffe
bis zum 14. August 2022 melden.
Ordonnanzfeuerwaffen, die Sie direkt aus den Beständen der Militärverwaltung zu
Eigentum übernommen haben, sind von dieser Regelung ausgenommen (Art. 5 Abs. 1
Bst. b WG).
Link zur Webseite des Bundes www.fedpol.admin.ch
Link zur Webseite des Kantons Bern www.police.be.ch
Meldung rechtmässiger Besitzer
Beiblatt - Meldung rechtmässiger Besitzer
Schriftlicher Vertrag für die Übertragung einer Waffen (Verkauf, Miete oder Gebrauchsleihe)
Adressen kantonaler Waffenbüros
Seit 2019 ist das neue Waffenrecht in Kraft:
Im Waffenrecht gibt es:
Meldepflichtige Waffen / Bewilligungsprlichtige Waffen / Verbotene Waffen
Bei "Meldepflichtigen Waffen" braucht es eine schriftlichen Vertrag (siehe Dokumente) mit einer Meldung beim Kantonalen Waffenbüro!
Für "Bewilligungsprlichtige Waffen / Verbotene Waffen" braucht es einen Waffenerwerbsschein bezw. eine Ausnahmebewilligung:
Die Beschaffung eines Waffenerwerbsschein oder einer Ausnahmebewilligung läuft wie folgt ab:
- auf der Post ein Gesuch um Auszug aus dem Strafregister beantragen (Fr. 20.00) - der Auszug wird in ca. 10 Tagen per Post zugeschickt
- auf dem Polizeiposten das Formular "Gesuch um Erteilung eines Waffenscheines..." " Gesuch Ausnahmebewilligung" holen oder per Internet herunterladen https://police.be.ch/de/start/dienstleistungen/online-wache/waffen
- Strafregisterauszug und ausgefülltes Formular "Gesuch um Erteilung eines Waffenscheines.. ) bei der Gemeinde einreichen - Kosten Fr. 50.00. Achtung - ID oder Pass nicht vergessen
- Der Waffenerwerbsschein / Ausnahmebewilligung wird, sofern alle Angaben korrekt sind, per Post zugestellt
- Nachweis des regelmässigen sportlichen Schiessens (nur bei Ausnahmebewilligung) - Formular kann heruntergeladen werden!
Ab 1. Januar 2010 braucht jeder Leihwaffenbesitzer einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung. Dieser muss bei der Gewehrkontrolle im Zeughaus zwingend eingereicht werden - einmalige Angelegenheit.
Läuft die Kontrollfrist (schriftliche Mahnung für die verpasste Kontrolle) im Zeughaus ab, wird die Waffe kompromisslos eingezogen!
Die Beschaffung eines Waffenerwerbsschein oder einer Ausnahmebewilligung läuft wie folgt ab:
- auf der Post ein Gesuch um Auszug aus dem Strafregister beantragen (Fr. 20.00) - der Auszug wird in ca. 10 Tagen per Post zugeschickt
- auf dem Polizeiposten das Formular "Gesuch um Erteilung eines Waffenscheines..." " Gesuch Ausnahmebewilligung" holen oder per Internet herunterladen https://police.be.ch/de/start/dienstleistungen/online-wache/waffen
- Strafregisterauszug und ausgefülltes Formular "Gesuch um Erteilung eines Waffenscheines.. ) bei der Gemeinde einreichen - Kosten Fr. 50.00. Achtung - ID oder Pass nicht vergessen
- Der Waffenerwerbsschein / Ausnahmebewilligung wird, sofern alle Angaben korrekt sind, per Post zugestellt