Willkommen

bei der Schützengesellschaft

 

WIR SCHÜTZEN

Wir freuen uns, Sie auf unserer Homepage zu begrüssen. Sie erhalten wie gewohnt viele Informationen unserer Gesellschaft und allgemeine Informationen zum Schiesssport.
 
Laufend werden wir die Seite mit neuen Beiträgen ergänzt sodass die Seite lebendig und aktuell bleibt. Es lohnt sich uns immer wieder zu besuchen.
 
 

 

NEUE SCHIESSFREUNDE SIND JEDERZEIT WILLKOMMEN

Die Schiesssaison beginnen wir immer Ende März. Von April bis Ende September findet jeweils am Mittwochabend ein Training statt (Siehe Jahresprogramm). Dabei kann jedes Vereinsmitglied seine Schiessfertigkeit verbessern. Dazu kommt unseren Teilnahmen an diversen auswärtigen Schützenfesten und weitere interessanten Anlässen.
Wir würden uns freuen, wenn auch Sie mal den Weg ins Schützenhaus finden und an einem Training, oder an einem internen Schiessen teilnehmen möchten. Neue, interessierte Schiessfreunde sind bei uns jederzeit herzlich willkommen!

Vorstand 2026

 

Präsident

Peter Rhyner

Vizepräsident

Patrick Rhyner

Anlagewart

Patrik Affolter

Jungschützenleiter

Markus Müller

1. Schützenmeister

Roger Murri

Schiesssekretärin

Christine Ryser

Sekretärin

Monika Simon

Materialwart

Andreas Trüssel

Munitionschef

Rudolf Wermuth

Beisitzer und

OK Präsident Anlässe

Kurt Wegmüller

Kassier

Hans Widmer

 

Schützenmeister

 

1. Schützenmeister

Roger Murri

2. Schützenmeister

Thomas Holenweg

3. Schützenmeister

Roger Simon

4. Schützenmeister

Andreas Trüssel

5. Schützenmeister

Hansueli Hischi

6. Schützenmeister

Peter Rhyner

7. Schützenmeister

Andreas Stauffer

9. Schützenmeister

Hans Widmer

10. Schützenmeister

Ansgar Remde

 

Amts-Cup + GM / Gruppeneinteilung 2026

 

Gruppe A1

Holenweg Thomas C Lizenznr. 166489 Stagw
Simon Roger Lizenznr. 166612 Stagw
Simon Monika Lizenznr. 166443 Stagw
Simon Fabienne Lizenznr. 706166 Stagw
Bütikofer Adrian Lizenznr. 009555 Stagw

Gruppe D1

Müller Martin C Lizenznr. 166952 Stgw 57/03
Wermuth Rudolf Lizenznr. 119967 Stgw 57/03
Rhyner Peter Lizenznr. 166980 Stgw 57/03
Ryser Werner Lizenznr. 166988 Stgw 57/03
Stauffer Andreas Lizenznr. 166999 Stgw 57/01

Gruppe E1

Ryser Andreas C Lizenznr.  166982 Stgw 90
Hauert Fritz Lizenznr. 166460 Stgw 90
Wermuth Theres Lizenznr. 167019 Stgw 90
Jenni Christoph Lizenznr. 166498 Stgw 90
Affolter Patrik Lizenznr. 164117 Stgw 90

Gruppe E3

Ryser Christine C Lizenznr. 166986 Stgw 90
Nussbaum Heinz Lizenznr. 119962 Stgw 90
Schärer Marcel Lizenznr. 166978 Stgw 90
Hirschi Hansueli Lizenznr. 167032 Stgw 90
Hirschi Rolf Lizenznr. 166435 Stgw 90

Gruppe E4

Trüssel Andreas C Lizenznr. 166429 Stgw 90
Murri Roger Lizenznr. 166448 Stgw 90
Müller Mathias Lizenznr. 213492 Stgw 90
Rhyner Patrick Lizenznr. 612597 Stgw 90
Rhyner Pascal Lizenznr. 697490 Stgw 90

Vereinsgeschichte

 
Mitglied des Schweizerischen Schützenverein (heute Schweizerischer Sportschützenverband) seit 1923.
Die erste Vereinsfahne entstand 1897
 
 
      

 

Das erste Schützenhaus

 

Das alte Schützenhaus wurde 1933 erbaut und 1988 durch das jetzige Schützenhaus ersetzt.

Wo ist das Schützenhaus

unser Schützenhaus

Adresse:
Lindenweg 7
3426 Aefligen
 

Absperrplan

 

Weitere Funktionäre

 

OK Präsident Anlässe

Kurt Wegmüller

Fähnrich

Niklaus Hofer

Ranglisten

Thomas Holenweger

Adressänderungen

Hans Widmer

Rechnungsrevisorin

Erika Holenweg

Rechnungsrevisor

Heinz Nussbaum

 

Ehrenmitglieder

 

Ehrenpräsidenten

Martin Müller
Peter Rhyner
Thomas Holenweg

Ehrenmitglieder

Jakob Aebi, Paul Bürgi,
Martin Bütikofer, Fritz Hauert ,
Niklaus Hofer, Christoph Jenni,
Mathias Müller,
Heinz Nussbaum,
Marianne Rhyner, Werner Ryser,
 

Freimitglied

Perozzo Stephan
Medikamentengebrauch und Dopingkontrolle

In der Schweiz nehmen rund 8000 Schützinnen und Schützen Betablocker.
Bei Swiss Sport Integrity besteht die Möglichkeit ihre Medikamente abzufragen.
www.sportintegrity.ch/anti-doping/medizin/medikamentenabfrage

Sportintegrity

Waffenregistrierung und Waffenwechsel

Wichtiger Hinweis
Seit dem 15. August 2019 gelten das neue Waffengesetz und die neue Waffenverordnung. Neu sind
folgende halbautomatische Waffen verboten und können nur mit einer Ausnahme-bewilligung
«klein» erworben werden:
• zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaute Seriefeuerwaffen und ihre wesentlichen
Bestandteile (Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG)
• folgende halbautomatischen Zentralfeuerwaffen (Art. 5 Abs. 1 Bst. c WG):
o Faustfeuerwaffen mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 20 Patronen),
o Handfeuerwaffen mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 10 Patronen)
• halbautomatische Handfeuerwaffen, die mit Hilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder ohne
Hilfsmittel auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können, ohne dass dies einen
Funktionsverlust zur Folge hat (Art. 5 Abs. 1 Bst. d WG)

Sie besitzen bereits eine dieser Waffen? Wenn Ihre Waffe nicht im kantonalen
Waffenregister registriert ist, müssen Sie uns den Besitz der Waffe
bis zum 14. August 2022 melden.
Ordonnanzfeuerwaffen, die Sie direkt aus den Beständen der Militärverwaltung zu
Eigentum übernommen haben, sind von dieser Regelung ausgenommen (Art. 5 Abs. 1
Bst. b WG).

Dokumente zum Herunterladen
Waffenerwerb und Waffenbesitz

Seit 2019 ist das neue Waffenrecht in Kraft:

Im Waffenrecht gibt es:

Meldepflichtige Waffen / Bewilligungsprlichtige Waffen / Verbotene Waffen

Bei "Meldepflichtigen Waffen" braucht es eine schriftlichen Vertrag (siehe Dokumente) mit einer Meldung beim Kantonalen Waffenbüro!

Für "Bewilligungsprlichtige Waffen / Verbotene Waffen" braucht es einen Waffenerwerbsschein bezw. eine Ausnahmebewilligung:

Die Beschaffung eines Waffenerwerbsschein oder einer Ausnahmebewilligung läuft wie folgt ab:

  • auf der Post ein Gesuch um Auszug aus dem Strafregister beantragen (Fr. 20.00) - der Auszug wird in ca. 10 Tagen per Post zugeschickt
  • auf dem Polizeiposten das Formular "Gesuch um Erteilung eines Waffenscheines..."  " Gesuch Ausnahmebewilligung" holen oder per Internet herunterladen https://police.be.ch/de/start/dienstleistungen/online-wache/waffen
  • Strafregisterauszug und ausgefülltes Formular "Gesuch um Erteilung eines Waffenscheines.. ) bei der Gemeinde einreichen - Kosten Fr. 50.00. Achtung - ID oder Pass nicht vergessen
  • Der Waffenerwerbsschein / Ausnahmebewilligung wird, sofern alle Angaben korrekt sind, per Post zugestellt
  • Nachweis  des regelmässigen sportlichen Schiessens (nur bei Ausnahmebewilligung) - Formular kann heruntergeladen werden!
Leihwaffen

Ab 1. Januar 2010 braucht jeder Leihwaffenbesitzer einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung. Dieser muss bei der Gewehrkontrolle im Zeughaus zwingend eingereicht werden - einmalige Angelegenheit.
Läuft die Kontrollfrist (schriftliche Mahnung für die verpasste Kontrolle) im Zeughaus ab, wird die Waffe kompromisslos eingezogen!

Die Beschaffung eines Waffenerwerbsschein oder einer Ausnahmebewilligung läuft wie folgt ab:

  • auf der Post ein Gesuch um Auszug aus dem Strafregister beantragen (Fr. 20.00) - der Auszug wird in ca. 10 Tagen per Post zugeschickt
  • auf dem Polizeiposten das Formular "Gesuch um Erteilung eines Waffenscheines..."  " Gesuch Ausnahmebewilligung" holen oder per Internet herunterladen https://police.be.ch/de/start/dienstleistungen/online-wache/waffen
  • Strafregisterauszug und ausgefülltes Formular "Gesuch um Erteilung eines Waffenscheines.. ) bei der Gemeinde einreichen - Kosten Fr. 50.00. Achtung - ID oder Pass nicht vergessen
  • Der Waffenerwerbsschein / Ausnahmebewilligung wird, sofern alle Angaben korrekt sind, per Post zugestellt