Willkommen
bei der Schützengesellschaft
WIR SCHÜTZEN
NEUE SCHIESSFREUNDE SIND JEDERZEIT WILLKOMMEN
Die Schiesssaison beginnen wir immer Ende März. Von April bis Ende September findet jeweils am Mittwochabend ein Training statt (Siehe Jahresprogramm). Dabei kann jedes Vereinsmitglied seine Schiessfertigkeit verbessern. Dazu kommt unseren Teilnahmen an diversen auswärtigen Schützenfesten und weitere interessanten Anlässen.
Wir würden uns freuen, wenn auch Sie mal den Weg ins Schützenhaus finden und an einem Training, oder an einem internen Schiessen teilnehmen möchten. Neue, interessierte Schiessfreunde sind bei uns jederzeit herzlich willkommen!
Vorstand 2026
Präsident
Peter Rhyner
Vizepräsident
Patrick Rhyner
Anlagewart
Patrik Affolter
Jungschützenleiter
Markus Müller
1. Schützenmeister
Roger Murri
Schiesssekretärin
Christine Ryser
Sekretärin
Monika Simon
Materialwart
Andreas Trüssel
Munitionschef
Rudolf Wermuth
Beisitzer und
OK Präsident Anlässe
Kurt Wegmüller
Kassier
Hans Widmer
Schützenmeister
1. Schützenmeister
Roger Murri
2. Schützenmeister
Thomas Holenweg
3. Schützenmeister
Roger Simon
4. Schützenmeister
Andreas Trüssel
5. Schützenmeister
Hansueli Hischi
6. Schützenmeister
Peter Rhyner
7. Schützenmeister
Andreas Stauffer
9. Schützenmeister
Hans Widmer
10. Schützenmeister
Ansgar Remde
Amts-Cup + GM / Gruppeneinteilung 2026
Gruppe A1
Holenweg Thomas C Lizenznr. 166489 Stagw
Simon Roger Lizenznr. 166612 Stagw
Simon Monika Lizenznr. 166443 Stagw
Simon Fabienne Lizenznr. 706166 Stagw
Bütikofer Adrian Lizenznr. 009555 Stagw
Gruppe D1
Müller Martin C Lizenznr. 166952 Stgw 57/03
Wermuth Rudolf Lizenznr. 119967 Stgw 57/03
Rhyner Peter Lizenznr. 166980 Stgw 57/03
Ryser Werner Lizenznr. 166988 Stgw 57/03
Stauffer Andreas Lizenznr. 166999 Stgw 57/01
Gruppe E1
Ryser Andreas C Lizenznr. 166982 Stgw 90
Hauert Fritz Lizenznr. 166460 Stgw 90
Wermuth Theres Lizenznr. 167019 Stgw 90
Jenni Christoph Lizenznr. 166498 Stgw 90
Affolter Patrik Lizenznr. 164117 Stgw 90
Gruppe E3
Ryser Christine C Lizenznr. 166986 Stgw 90
Nussbaum Heinz Lizenznr. 119962 Stgw 90
Schärer Marcel Lizenznr. 166978 Stgw 90
Hirschi Hansueli Lizenznr. 167032 Stgw 90
Hirschi Rolf Lizenznr. 166435 Stgw 90
Gruppe E4
Trüssel Andreas C Lizenznr. 166429 Stgw 90
Murri Roger Lizenznr. 166448 Stgw 90
Müller Mathias Lizenznr. 213492 Stgw 90
Rhyner Patrick Lizenznr. 612597 Stgw 90
Rhyner Pascal Lizenznr. 697490 Stgw 90
Vereinsgeschichte
Das erste Schützenhaus
Das alte Schützenhaus wurde 1933 erbaut und 1988 durch das jetzige Schützenhaus ersetzt.
Weitere Funktionäre
OK Präsident Anlässe
Kurt Wegmüller
Fähnrich
Niklaus Hofer
Ranglisten
Thomas Holenweger
Adressänderungen
Hans Widmer
Rechnungsrevisorin
Erika Holenweg
Rechnungsrevisor
Heinz Nussbaum
Ehrenmitglieder
Ehrenpräsidenten
Ehrenmitglieder
Mathias Müller, Heinz Nussbaum,
Freimitglied
In der Schweiz nehmen rund 8000 Schützinnen und Schützen Betablocker.
Bei Swiss Sport Integrity besteht die Möglichkeit ihre Medikamente abzufragen.
www.sportintegrity.ch/anti-doping/medizin/medikamentenabfrage

Wichtiger Hinweis
Seit dem 15. August 2019 gelten das neue Waffengesetz und die neue Waffenverordnung. Neu sind
folgende halbautomatische Waffen verboten und können nur mit einer Ausnahme-bewilligung
«klein» erworben werden:
• zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaute Seriefeuerwaffen und ihre wesentlichen
Bestandteile (Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG)
• folgende halbautomatischen Zentralfeuerwaffen (Art. 5 Abs. 1 Bst. c WG):
o Faustfeuerwaffen mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 20 Patronen),
o Handfeuerwaffen mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 10 Patronen)
• halbautomatische Handfeuerwaffen, die mit Hilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder ohne
Hilfsmittel auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können, ohne dass dies einen
Funktionsverlust zur Folge hat (Art. 5 Abs. 1 Bst. d WG)
Sie besitzen bereits eine dieser Waffen? Wenn Ihre Waffe nicht im kantonalen
Waffenregister registriert ist, müssen Sie uns den Besitz der Waffe
bis zum 14. August 2022 melden.
Ordonnanzfeuerwaffen, die Sie direkt aus den Beständen der Militärverwaltung zu
Eigentum übernommen haben, sind von dieser Regelung ausgenommen (Art. 5 Abs. 1
Bst. b WG).
Link zur Webseite des Bundes www.fedpol.admin.ch
Link zur Webseite des Kantons Bern www.police.be.ch
Meldung rechtmässiger Besitzer
Beiblatt - Meldung rechtmässiger Besitzer
Schriftlicher Vertrag für die Übertragung einer Waffen (Verkauf, Miete oder Gebrauchsleihe)
Adressen kantonaler Waffenbüros
Seit 2019 ist das neue Waffenrecht in Kraft:
Im Waffenrecht gibt es:
Meldepflichtige Waffen / Bewilligungsprlichtige Waffen / Verbotene Waffen
Bei "Meldepflichtigen Waffen" braucht es eine schriftlichen Vertrag (siehe Dokumente) mit einer Meldung beim Kantonalen Waffenbüro!
Für "Bewilligungsprlichtige Waffen / Verbotene Waffen" braucht es einen Waffenerwerbsschein bezw. eine Ausnahmebewilligung:
Die Beschaffung eines Waffenerwerbsschein oder einer Ausnahmebewilligung läuft wie folgt ab:
- auf der Post ein Gesuch um Auszug aus dem Strafregister beantragen (Fr. 20.00) - der Auszug wird in ca. 10 Tagen per Post zugeschickt
- auf dem Polizeiposten das Formular "Gesuch um Erteilung eines Waffenscheines..." " Gesuch Ausnahmebewilligung" holen oder per Internet herunterladen https://police.be.ch/de/start/dienstleistungen/online-wache/waffen
- Strafregisterauszug und ausgefülltes Formular "Gesuch um Erteilung eines Waffenscheines.. ) bei der Gemeinde einreichen - Kosten Fr. 50.00. Achtung - ID oder Pass nicht vergessen
- Der Waffenerwerbsschein / Ausnahmebewilligung wird, sofern alle Angaben korrekt sind, per Post zugestellt
- Nachweis des regelmässigen sportlichen Schiessens (nur bei Ausnahmebewilligung) - Formular kann heruntergeladen werden!
Ab 1. Januar 2010 braucht jeder Leihwaffenbesitzer einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung. Dieser muss bei der Gewehrkontrolle im Zeughaus zwingend eingereicht werden - einmalige Angelegenheit.
Läuft die Kontrollfrist (schriftliche Mahnung für die verpasste Kontrolle) im Zeughaus ab, wird die Waffe kompromisslos eingezogen!
Die Beschaffung eines Waffenerwerbsschein oder einer Ausnahmebewilligung läuft wie folgt ab:
- auf der Post ein Gesuch um Auszug aus dem Strafregister beantragen (Fr. 20.00) - der Auszug wird in ca. 10 Tagen per Post zugeschickt
- auf dem Polizeiposten das Formular "Gesuch um Erteilung eines Waffenscheines..." " Gesuch Ausnahmebewilligung" holen oder per Internet herunterladen https://police.be.ch/de/start/dienstleistungen/online-wache/waffen
- Strafregisterauszug und ausgefülltes Formular "Gesuch um Erteilung eines Waffenscheines.. ) bei der Gemeinde einreichen - Kosten Fr. 50.00. Achtung - ID oder Pass nicht vergessen
- Der Waffenerwerbsschein / Ausnahmebewilligung wird, sofern alle Angaben korrekt sind, per Post zugestellt